Suchen 
 
Home HOME |  KONTAKT |  SITE MAP
 
Belo Horizonte | Blumenau | Brasília | Curitiba | Goiânia | Natal | Porto Alegre | Rio de Janeiro | São Paulo | Frankfurt
 
 
 
       
Arbeitsbedingungen für Ausländer - AHK
   
   
     
 
 
         
 

Aufenthaltserlaubnis für Ausländer


Ausländer benötigen für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen in Brasilien eine Aufenthaltserlaubnis Diese wird entweder in Form eines Dauervisums (visto permanente) oder eines befristeten Visums (visto temporário) erteilt. Grundsätzlich gilt, dass die brasilianische Regierung die Vergabe der entsprechenden Visa zunehmend restriktiv handhabt.

Gesellschafter einer brasilianischen Firma erwerben durch die Beteiligung keine automatische Aufenthaltsgenehmigung. Nur wenn das Investment mindestens US$ 200.000 beträgt, besteht die Möglichkeit, ein Dauervisum für sich selbst (Investment einer natürlichen Person) oder einen von der investierenden Firma benannten Geschäftsführer zu beantragen, wobei in letzterem Fall das Visum zwar "Dauervisum" genannt wird, es sich in Wahrheit jedoch um ein auf 5 Jahre befristetes Visum handelt, dessen Gültigkeit an die Ausübung der Geschäftsführungsposition gekoppelt ist.

Das Verfahren ist recht bürokratisch und wird in Brasilien üblicherweise von spezialisierten Beratungsbüros, sog. „Despachantes", betreut, die über einschlägige Erfahrungen und Kontakte zu den zuständigen Behörden verfügen. Die Kosten für einen derartigen Despachanten betragen zwischen US$ 1.000 und US$ 2.000, die sich in aller Regel jedoch auszahlen. Das Verfahren selbst dauert üblicherweise 1 bis 2 Monate, jedoch sollte für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen (die nicht selten auch während des Verfahrens sukzessive nachgefordert werden) noch einmal mindestens 3 Monate einkalkuliert werden.

Für natürliche Personen hat die brasilianische Regierung durch die Resolução Normativa Nr. 60 vom 6. Oktober 2004 die Bedingungen für die Erteilung von Visa gelockert. Die erforderliche Investition liegt für diese nunmehr bei US$ 50.000,00 statt bisher US$ 200.000,00. Den Investoren wird zunächst ein Visum für 5 Jahre (bisher 2 Jahre) erteilt, das anschliessend in ein Dauervisum umgewandelt wird. In Ausnahmefällen kann das Visum auch erteilt werden, wenn das Investment geringer ist als US $ 50.000,00, sofern innerhalb von fünf Jahren mindestens 10 Arbeitsplätze geschaffen werden. Bislang fehlen diesbezüglich aber noch praktische Erfahrungen.

Entsandtkräfte, die keine Geschäftsführungsposition ausüben sollen, können ein befristetes Visum für i.d.R. zwei Jahre, verlängerbar um nochmals 2 Jahre, beantragen. Die Erteilung dieses Visums ist gekoppelt an das Bestehen eines
Arbeitsvertrages mit einem brasilianischen Unternehmen, der vom Arbeitsministerium genehmigt werden muß. In dem Verfahren ist darzulegen, warum die entsprechende Position nicht mit einem Brasilianer besetzt werden kann. Dies ist bei hochspezialisierten Techniker in der Regel unproblematisch.

Der Inhaber eines befristeten Visums ist lediglich berechtigt, bei der Firma, die den Arbeitsvertrag hat genehmigen lassen, zu arbeiten. Auch bei der Beantragung eines Zeitvisums empfiehlt sich unbedingt die Einschaltung eines Despachante. Insgesamt kann das Verfahren durchaus 3 bis 6 Monate, im Einzelfall auch länger dauern.

Mitreisende Familienangehörige erwerben keine eigenständige Arbeitserlaubnis. Diese wird von brasilianischer Seite auch im Nachhinein in aller Regel nicht erteilt.

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern ist das „Prinzip der Proportionalität" (Art. 354 des brasilianischen Arbeitsgesetzbuches - CLT) zu berücksichtigen, das im Interesse nationaler Arbeitskräfte zwingend vorschreibt, daß in allen brasilianischen Firmen wenigstens 2/3 der Arbeitnehmer Brasilianer sein müssen, wobei nicht die Anzahl der Mitarbeiter, sondern die Gehälter maßgeblich sind. Gerade bei neuen Gesellschaften mit wenig Personal kann dies ein Problem darstellen.

Daneben sieht das brasilianische Ausländergesetz verschiedene Sonderregelungen vor, bspw. für Techniker, die aufgrund eines beim brasilianischen Patentamt INPI eingetragenen Vertrages über den Transfer von Technologie und/oder Know-how in Brasilien tätig werden. Auch ohne Eintragung beim INPI ist die Entsendung von Technikern im Rahmen eines Vertrags über technische Assistenzleistung für maximal 1 Jahr möglich. Diese müssen ihr Gehalt in Deutschland beziehen.

Geschäftsleute, die in Brasilien beruflich tätig sind, ohne daß sie hierfür in Brasilien ein Gehalt bekommen, benötigen kein Geschäftsvisum mehr. Sie dürfen sich bis zu 90 Tage pro Jahr, verlängerbar um noch einmal 90 Tage, in Brasilien aufhalten, wobei die Grenzpolizei die Einhaltung dieser Fristen zunehmend schärfer kontrolliert.


Montagepersonal benötigt ein spezielles Visum, das in Deutschland zu beantragen ist. Voraussetzung ist, daß diesen kein Gehalt in Brasilien, sondern nur in Deutschland gezahlt wird. Das Visum wird für maximal 3 Monate erteilt. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist in diesem Falle nicht erforderlich.


Weitere Hinweise enthält die Website der Brasilianischen Botschaft in Deutschland (Stichwort: Konsularabteilung) : www.brasilianische-botschaft.de



- So geht´s: Ihr Visum für Braslien
Diese Publikation kann kostenlos online bezogen werden.>>

- Willkommen in Brasilien: Informationen für das Einleben in São Paulo


Bei einem Umzug von Deutschland nach Brasilien bzw. in die 20 Millionen-Metropole von São Paulo stellen sich viele Fragen: was erwartet mich, was nehme ich mit, welche bürokratischen und organisatorischen Hürden muß ich überwinden? Um diese Fragen zu beantworten und das Einleben zu erleichtern, hat eine Arbeitsgruppe der Wirtschaftjunioren der Deutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskammer São Paulo mit dem Journalisten Eckart-Michael Pohl dieses Buch zusammengestellt. Neben einer Vielzahl von Tips, Anregungen und Beschreibungen enthält es auch Adressen der wichtigsten kulturellen Einrichtungen. Das Konzept des Buches ist auf Entsandtkräfte und Delegierte mit Familienangehörigen zugeschnitten, hilft aber auch Geschäftsreisenden und Touristen, sich in São Paulo zurechtzufinden.

Kauf online>>

- Stellenbörse

Auf rund 8 Seiten erscheinen Anzeigen von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber. Alle vierzehn Tage wird diese Publikation an die Personalabteilungen der rund 600 Mitgliedsfirmen versandt. Die gedruckte Version kann als Abo bestellt werden. Anzeigenschaltung kann übers Internet erfolgen.

ca. 8 Seiten - gebunden und online>>

juridico@ahkbrasil.com

   
 Sicherer und authentifizierter Server durch THAWTE SSL - © AHK 2008 - Alle Rechte vorbehalten