Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Ausländer benötigen für einen Aufenthalt von
mehr als 180 Tagen in Brasilien eine Aufenthaltserlaubnis Diese
wird entweder in Form eines Dauervisums (visto permanente)
oder eines befristeten Visums (visto temporário) erteilt.
Grundsätzlich gilt, dass die brasilianische Regierung
die Vergabe der entsprechenden Visa zunehmend restriktiv handhabt.
Gesellschafter einer brasilianischen Firma erwerben durch die
Beteiligung keine automatische Aufenthaltsgenehmigung. Nur
wenn das Investment mindestens US$ 200.000 beträgt, besteht
die Möglichkeit, ein Dauervisum für sich selbst (Investment
einer natürlichen Person) oder einen von der investierenden
Firma benannten Geschäftsführer zu beantragen, wobei
in letzterem Fall das Visum zwar "Dauervisum" genannt
wird, es sich in Wahrheit jedoch um ein auf 5 Jahre befristetes
Visum handelt, dessen Gültigkeit an die Ausübung
der Geschäftsführungsposition gekoppelt ist.
Das Verfahren ist recht bürokratisch und wird in Brasilien üblicherweise
von spezialisierten Beratungsbüros, sog. „Despachantes",
betreut, die über einschlägige Erfahrungen und Kontakte
zu den zuständigen Behörden verfügen. Die Kosten
für einen derartigen Despachanten betragen zwischen US$
1.000 und US$ 2.000, die sich in aller Regel jedoch auszahlen.
Das Verfahren selbst dauert üblicherweise 1 bis 2 Monate,
jedoch sollte für die Zusammenstellung der erforderlichen
Unterlagen (die nicht selten auch während des Verfahrens
sukzessive nachgefordert werden) noch einmal mindestens 3 Monate
einkalkuliert werden.
Für natürliche Personen hat die brasilianische Regierung
durch die Resolução Normativa Nr. 60 vom 6. Oktober
2004 die Bedingungen für die Erteilung von Visa gelockert.
Die erforderliche Investition liegt für diese nunmehr
bei US$ 50.000,00 statt bisher US$ 200.000,00. Den Investoren
wird zunächst ein Visum für 5 Jahre (bisher 2 Jahre)
erteilt, das anschliessend in ein Dauervisum umgewandelt wird.
In Ausnahmefällen kann das Visum auch erteilt werden,
wenn das Investment geringer ist als US $ 50.000,00, sofern
innerhalb von fünf Jahren mindestens 10 Arbeitsplätze
geschaffen werden. Bislang fehlen diesbezüglich aber noch
praktische Erfahrungen.
Entsandtkräfte, die keine Geschäftsführungsposition
ausüben sollen, können ein befristetes Visum für
i.d.R. zwei Jahre, verlängerbar um nochmals 2 Jahre,
beantragen. Die Erteilung dieses Visums ist gekoppelt an
das Bestehen eines
Arbeitsvertrages mit einem brasilianischen
Unternehmen, der vom Arbeitsministerium genehmigt
werden muß. In dem Verfahren ist darzulegen, warum
die entsprechende Position nicht mit einem Brasilianer besetzt
werden kann.
Dies ist bei hochspezialisierten Techniker in der Regel unproblematisch.
Der Inhaber eines befristeten Visums ist lediglich berechtigt,
bei der Firma, die den Arbeitsvertrag hat genehmigen lassen,
zu arbeiten. Auch bei der Beantragung eines Zeitvisums empfiehlt
sich unbedingt die Einschaltung eines Despachante. Insgesamt
kann das Verfahren durchaus 3 bis 6 Monate, im Einzelfall
auch länger dauern.
Mitreisende Familienangehörige erwerben keine eigenständige
Arbeitserlaubnis. Diese wird von brasilianischer Seite auch
im Nachhinein in aller Regel nicht erteilt.
Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern
ist das „Prinzip der Proportionalität" (Art.
354 des brasilianischen Arbeitsgesetzbuches - CLT) zu berücksichtigen,
das im Interesse nationaler Arbeitskräfte zwingend vorschreibt,
daß in allen brasilianischen Firmen wenigstens
2/3 der Arbeitnehmer Brasilianer sein müssen, wobei nicht
die Anzahl der Mitarbeiter, sondern die Gehälter maßgeblich
sind. Gerade bei neuen Gesellschaften mit wenig Personal
kann dies ein Problem darstellen.
Daneben sieht das brasilianische Ausländergesetz verschiedene
Sonderregelungen vor, bspw. für Techniker, die aufgrund
eines beim brasilianischen Patentamt INPI eingetragenen Vertrages über
den Transfer von Technologie und/oder Know-how in Brasilien
tätig werden. Auch ohne Eintragung beim INPI ist die
Entsendung von Technikern im Rahmen eines Vertrags über
technische Assistenzleistung für maximal 1 Jahr möglich.
Diese müssen ihr Gehalt in Deutschland beziehen.
Geschäftsleute, die in Brasilien beruflich tätig
sind, ohne daß sie hierfür in Brasilien ein Gehalt
bekommen, benötigen kein Geschäftsvisum mehr. Sie
dürfen sich bis zu 90 Tage pro Jahr, verlängerbar
um noch einmal 90 Tage, in Brasilien aufhalten, wobei die
Grenzpolizei die Einhaltung dieser Fristen zunehmend schärfer
kontrolliert.
Montagepersonal benötigt ein spezielles Visum, das in
Deutschland zu beantragen ist. Voraussetzung ist, daß diesen
kein Gehalt in Brasilien, sondern nur in Deutschland gezahlt
wird. Das Visum wird für maximal 3 Monate erteilt. Eine
gesonderte Arbeitserlaubnis ist in diesem Falle nicht erforderlich.
Weitere Hinweise enthält die Website der Brasilianischen
Botschaft in Deutschland (Stichwort: Konsularabteilung) :
www.brasilianische-botschaft.de
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